Heimat- & Geschichtsverein Worfelden

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800 Jahre Büttelborn

Geschichte Worfeldens

Die Erstnennung des Siedlungsnamens Worfelden

Worfelden wird erstmals 1211 im Oculus Memorie des Klosters Eberbach im Rheingau erwähnt. Dort heißt es im Rahmen eines Gütertauschs des Klosters (Cap. XX, §81):

„Vlricus de Widerstad dedit nobis in concambio II iugera in semita, que ducit Wormuelden[...]“ (Anm.: u ist hier als v zu lesen.)

(Übersetzung: „Ulrich von Weiterstadt gab uns im Austausch 2 Joch (Acker) am Weg, der nach Worfelden führt, [...]“).

In demselben Kapitel wird zudem zweimal ein Cunradus de Wormvelde(n) erwähnt, der dem Kloster ebenfalls Land übergibt (§104) und als Zeuge auftritt (§117). Aus den genannten Belegen geht jedoch nicht hervor, wie alt die Siedlung zu diesem Zeitpunkt war und ob es sich bereits um eine Gemeinde mit dörflichen Strukturen oder erst um einige wenige Höfe handelte.

Bis vor wenigen Jahren galt das Jahr 1225 als das der Erstnennung Worfeldens. In diesem Jahr hielten die Eberbacher Mönche die Beilegung eines Grundstücksstreits zwischen dem zum Kloster gehörigen Gehaborner Hof und den Einwohnern Arheilgens fest; dabei trat ein Forstverwalter (vurstere), der Heinricus de Woruelde genannt wird, als einer der Zeugen auf (s.a. Eine Urkunde von 1225).

Im Laufe des 13. Jahrhunderts finden sich folgende weitere Belege des Siedlungsnamens:

- 1252: Emereche filius Wornfelderes (Emmerich, Sohn des Worfelders)

- 1291: que area fuit Woruelderonis (das ein Teil des Gebietes der Worfelder war)

- 1297: Heinrichen fon Woruelden

 

Zur Deutung des Siedlungsnamens

Die Deutung des Siedlungsnamens Worfelden ist umstritten. Das Grundwort (Zweitglied) -felden ist ein erstarrter mittelhochdeutscher Dativ Plural in der Bedeutung ′(bei den) Feldern′. Das Bestimmungswort (Erstglied) ist jedoch unklar. Eine Herleitung aus einem nicht belegten Adjektiv ur ′feucht′ (Müller 1937: Hessisches Ortsnamenbuch, S. 763), also ′feuchtes Feld′ bzw. ′(Siedlung bei den) feuchten Feldern′, wird von der neueren Forschung abgelehnt (Niemeyer 2012: Deutsches Ortsnamenbuch, S. 102).

Das nur im Evangelienbuch des geistlichen Dichters Otfrid von Weißenburg (um 790–875) belegte althochdeutsche Wort wara ′Schutz, Huld′, das im Hessischen Ortsnamenbuch ebenfalls angeführt wird, bezeichnet im konkreten Textzusammenhang jeweils den Schutz der Gläubigen durch Gott und kommt auch aus lautlichen Gründen wenig in Frage.

Möglich ist auch eine Bildung mit einem Personennamen, wie sie ebenfalls bereits im Hessischen Ortsnamenbuch erwogen wird und bei einigen Siedlungsnamen auf -feld(en) vorliegen kann. In Frage kommen Rufnamen wie Waro. Mit dem besitzanzeigenden Genitiv auf -en ließe sich die Form Warenvelden rekonstruieren, die jedoch auch mit anzunehmenden lautlichen Wandeln schwer mit der Überlieferung des 13. Jahrhunderts in Einklang zu bringen ist.

Die im Deutschen Ortsnamenbuch vorgeschlagene alternative Deutung zu einem Gewässernamen Worm, den v.a. stark gewundene Flüsse und Bäche tragen, ist ebenfalls problematisch, denn der heutige Mühlbach wurde vermutlich erst im 13. Jahrhundert zum Betreiben von Mühlen angelegt. Zuvor durchfloss die Geraha das Gebiet des heutigen Kreises Groß-Gerau und gab der Kreisstadt und dem benachbarten Klein-Gerau den Namen. Dieses Gewässer wird jedoch in keiner Quelle als Worm bezeichnet und der genaue Verlauf ist nicht rekonstruierbar, sodass nicht sicher ist, ob Worfelden überhaupt an dessen Ufer entstand. Eine sichere Deutung des Siedlungsnamens ist somit bislang nicht möglich.

 

 

- Der folgende Text stammt von Georg Engel (Schlosser-Schorsch) -

 

AMT:

1783 gehört Worfelden zum Amt Rüsselsheim

BEDE (Steuer der Untertanen an den Landesherrn und der Leibeigenen an den Leibherren, in diesem Falle an den Landgrafen von Darmstadt; anfänglich waren es die Dornberger Landgrafen, danach die Grafen von Katzenelnbogen):

1503 - 80 Gulden (fl.)

1571 - 82   "

1689 - 105 fl. 36 kr. (Kreuzer)

1702 - 108 fl. 51 kr.

 

GEMARKUNG:

1571 bilden das Niederbraunshardter Feld bei Büttelborn und das Gravensee zwei selbständige Gemarkungsteile.

1791 hat der Ort 2 002 Morgen*, meist Sandfeld, 157 Morgen Wiesen, weder Wald noch Weide. Den Wald hatte man nämlich um 1670 an Klein-Gerau verkauft. Darüberhinaus verpflichtete man sich seinerzeit, sich um den Unterhalt der Brücke über den Dohlengraben zu kümmern.

* 1 Morgen = 2500 Quadratmeter

früher = 3388 Quadratmeter

 

FLURNAMEN:

1354 - Im Grawen See

1358 - An dem Helrywege

- In den nuen Rodern

- Nartenbruchweg

- Ymerßerweg

- In dem Damme

- In dem Loe

- An dem Osthouer

1460 - Der Grae See (später im groben See)

1571 - Landbach, Oberwiese, Lochwiese, Lachwiese

 

GERICHT:

1416 gehört Worfelden zur Cent Groß-Gerau

Ein Cent war ein Teil eines Gaus, zu dem zahlreiche Dörfer gehörten. Es war auch ein eigener Militärbezirk und hatte sein eigenes Centgericht.

1571 ist der Landgraf Gerichtsherr, er hat die hohe (Cent-) und niedere Gerichtsbarkeit.

 

SIEGEL:

1622 sieht das Gerichtswappen von Worfelden so aus: Ein Reichsapfel im Schild. 1647 erscheint das Siegel bereits in seiner heutigen Form mit einem veränderten Kreuz.

Anmerkung von Georg Engel: Ein Reichsapfel im Siegel ist recht ungewöhnlich, ist er doch neben Krone und Zepter das Zeichen der monarchischen Herrschaft. Der Reichsapfel ist eine Kugel, die die Welt symbolisiert; obenauf als Zeichen christlicher Weltherrschaft ein Kreuz. Man fand diesen "Apfel" bis 1806 und von 1871 bis 1918 in den Wappen von Österreich, Preußen und Rußland.

So stellte sich natürlich immer die Frage, wie die Worfelder an den "Apfel" kamen. In Gräfenhausen hat man mich dann schlau gemacht!

Im Jahre 1420 erhielten die Herren von Waldbrunn den kleinen Zehnten*) von Worfelden. Die Waldbrunner ihrerseits vertraten die Pfälzer Pfalzgrafen als Truchsessen*) und durften daher auch den Reichsapfel im Wappen führen.

*)Zehnte: Abgabe *)Truchsesse: Die mit diesem Amt verbundene Nähe zu den Grafen brachte viele Aufgaben mit sich, so z.B. als Ratgeber, Verwalter von Reichsgütern oder zeremonielle Aufgaben bei Festen der Grafen.

 

 

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