Heimat- & Geschichtsverein Worfelden

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800 Jahre Büttelborn

Ersterwähnung des Ortsnamens

Worfelden wird erstmals 1211 im Oculus Memorie des Klosters Eberbach im Rheingau erwähnt (Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Best. 22 Nr. 435). Dort heißt es im Rahmen eines Gütertauschs des Klosters (Cap. XX, §81):

„Vlricus de Widerstad dedit nobis in concambio II iugera in semita, que ducit Wormuelden[...]“ (Anm.: u ist hier als v zu lesen.)

(Übersetzung: „Ulrich von Weiterstadt gab uns im Austausch 2 Joch (Acker) am Weg, der nach Worfelden führt, [...]“).

In demselben Kapitel wird zudem zweimal ein Cunradus de Wormvelde(n) erwähnt, der dem Kloster ebenfalls Land übergibt (§104) und als Zeuge auftritt (§117). Aus den genannten Belegen geht jedoch nicht hervor, wie alt die Siedlung zu diesem Zeitpunkt war und ob es sich bereits um eine Gemeinde mit dörflichen Strukturen oder erst um einige wenige Höfe handelte.

Bis vor wenigen Jahren galt das Jahr 1225 als das der Erstnennung Worfeldens. In diesem Jahr hielten die Eberbacher Mönche die Beilegung eines Grundstücksstreits zwischen dem zum Kloster gehörigen Gehaborner Hof und den Einwohnern Arheilgens fest. Dabei trat ein Forstverwalter (vurstere), der Heinricus de Woruelde genannt wird, als einer der Zeugen auf. Der Text der lateinischen Urkunde von 1225 (Hessisches Staatsarchiv Darmstadt Best. A 1 Nr. 71/3) lässt sich folgendermaßen übersetzen:

Bruder Erkenbert, Abt in Eberbach. Betreffend die Taten der Menschen könnten im Laufe der Zeit starke Schmälerung entstehen, wenn das Vergessenwerden des Geschehenen nicht durch das ewige Gedächtnis der Schriftlichkeit beseitigt würde. Deshalb bekunden wir für die Gläubigen unserer Zeit und der zukünftigen mit dieser Urkunde, daß zwischen unseren Brüdern von Gehaborn und den Dorfbewohnern von Arheilgen betreffend einen gewissen Wald, namens Wintershagen, ein Streit entstanden ist und daß diese unser Gebiet und unserem Wald versucht haben zu beeinträchtigen, was unsere Brüder bezweifelt haben, daß sie (die Grenzen) soweit gingen. Zur Beilegung dieses Streites haben wir und die Einwohner der in der Gegend liegenden Dörfer an einem Termin, jede Partei und alle zusammen, beschlossen, Schiedsrichter zu wählen, auf Grund von deren Urteil der Streit gänzlich beendet werden soll und sie die Grenzen bestimmen, die von niemand jemals versetzt werden dürfen. Die vor genannten Schiedsrichter, nämlich Konrad Notacker, Schultheiß in Arheilgen, Werner, Vogt von Gräfenhausen, Bruder Konrad, Scutdepels von Leeheim, Bruder Wiegand von Besenseim haben diese Grenze für uns festgesetzt, nämlich von dem Weg, der nach Wintershagen, zieht über ein Grundstück auf dem Abhang des Berges bis nach Hildesboldeshausen führt, von da über einen kleinen Bach, wo ein Jude erschlagen worden ist, und jener Weg, die Frankfurter Straße führt weiter hinab bis zu einem kleinen Berg und von da überschreitet sie unmittelbar hinter einem Wall (die Stelle), wo einst ein Haus errichtet werden sollte, und von da bis zu der Niederwiese und weiter zu dem Ausgangspunkt. In dieser Umgrenzung sind enthalten ein uns gehöriger Wald und zwei Wiesen. Die Zeugen, die bei dieser Teilung zugegen waren, folgen nun: Reinbod und Konrad, Mönche, Gerhard, Priester von Arheilgen, Kuno, Priester von Griesheim, Wilfried, Ritter, und Hermann, Truchseß des Grafen, Heinrich, Vogt von Gerau und Heinrich von Worfelden, Förster, Konrad, Sohn seiner Schwester und Werner, sein Bruder, Heinrich von Eberstadt, Wolfram, Sohn des Godebolds, Nudung, Büttel des Grafen, Ruthard, Vater des Bruders von Heinrich, Werner Cehe, der Sohn, Heinrich Cehe, Heinrich, Ritter, Sigfried, Ritter von Wixhausen, Salman, Wasmud, Godebold, Heinrich, Godebold, Schultheiß von Schneppenhausen, Werner, Schultheiß von Griesheim, Konrad der Junge von Weiterstadt, Konrad Blum von Gerau.

Dies ist geschehen im Jahr der Fleischwerdung des Herrn 1225 am Tag vor dem Fest der heiligen Jungfrau Cäcilie.

 

 

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