Heimat- & Geschichtsverein Worfelden

...weil uns unsere Heimat am Herzen liegt!

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800 Jahre Büttelborn

Zeitgenössisches

AUS DEM "HEIMATSPIEGEL" - WORFELDEN BETREFFEND

Alter Spruch:

"Wer dorch Gere kimmt ohne gerobbt,

Dorch Kloa-Geere - ohne gezobbt,

Dorch Worfelle - ohne gehaache,

Der koann vunn Glick wohl saache!"

 

WÜSTUNGEN* - nach Heinrich Engel (Klein-Gerau)

* Als Wüstung bezeichnet man eine Stelle, wo sich früher eine Siedlung befand.

Die "Nieder-Braunshardt". In der Worfelder Gemarkung, nahe der Klein-Gerauer Gemarkungsgrenze, liegt eine Feldgewann, welche diesen Namen trägt. Es ist interessant festzustellen, daß diese Gewann mit dem heutigen Dorfe Braunshardt keine Berührungspunke aufweist. Im Büttelborner Gemeindearchiv befinden sich Erbleihbriefe über das bei Büttelborn, zur Gemarkung Worfelden gehörige "Niederbraunshardter Feld" für die Gemeinde Büttelborn (1719 - 1830) und den Abkauf dieses Gutes 1839. Im Gemeindearchiv Worfelden befindet sich ein Flurbuch über die Gewann Nieder-Braunshardt aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts. Nach dem Vorhergesagten muß in der "Nieder-Braunshardt" einmal eine selbständige Ansiedlung bestanden haben. Der Volksmund weiß heute noch von einem untergegangenen Dorf dieses Namens zu erzählen.

 

MÜHLEN

Am Gerabach (Mühlbach) in der Worfelder Gemarkung direkt an der Grenze zur Klein-Gerauer Gemarkung gibt es heute noch eine Gewann "Nieder-Mühle" (Nerrer-Miehl). Die Nieder-Mühle hat einmal bestanden. Bei der Regulierung des Mühlbaches fand man im Bachbett Reste von Mauerwerk.

 

BEITRÄGE ZUR FESTSCHRIFT "750 JAHRE WORFELDEN"

1347 wird das Renzental (Rintzenthal) in einer Urkunde des Grafen von Erbach erwähnt. Zum Renzental - nach Mörfelden vor dem Wald links gelegen - gehört auch ein Großteil des Klein-Gerauer Waldes. Dr. Walter Petzinger schreibt in "Lebendige Heimat" im Abschnitt Wüstungen das folgende:

RENZENTHAL soll eine Siedlung gewesen sein, die in der Nähe von Groß-Gerau lag. Sie wird bereits vor 1347 erwähnt.Seit dieser Zeit finden wir sie nirgends mehr genannt. Schenk von Schweinsberg meint deshalb im Archiv für hessische Geschichte dazu folgendes: "Da diese Besitzung in dem Rintzenthal seit 1347 nicht mehr erwähnt wird, selbst nicht in dem Weistum der Gerauer Mark des Jahres 1427, wo sie, wenn ein Ort gleichen Namens an dieser Stelle noch bestand, ohne Zweifel hätte aufgeführt werden müssen, so ist mit aller Sicherheit zu schließen, daß sie entweder bereits längere Zeit wüst lag oder ihren Namen gewechselt hat." Entgegen der Ansicht von Schenk von Schweinsberg, das daß "Renzental" nach 1347 nicht mehr erwähnt werde, seien aus späteren Jahren mehrere urkundliche Nachrichten dazu mitgeteilt (nach Demandt Regesten): 1428 sind 170 Malter Korn vom Zehenten im "Rintzindal" sowie fünf Malter vom Weinkauf* von beiden Zehnten in einer Abrechnung des Dornberger Kellers* Henne Scheffer über Einnahmen an Frucht und Wein verbucht; ebenso 90 Malter vom Hufenkorn daselbst. 1434 werden vereinnahmt u. a. 100 Ml. von Klaus Odenkemmer vom Zehnten im "Rintzendale", nebst 2 Ml. Weinkauf, ferner 90 Ml. Hufenkorn ebenfalls vom Rintzendale. Hierbei erscheint mit seinem Namen zugleich ein Lieferant von Zehntfrüchten, den wir somit als damaligen Beständer herrschaftlichen Gutes im Renzental, vielleicht sogar als Inhaber eines noch dort stehenden Hofes ansprechen müssen. 1451 notiert Landschreiber Joh. Meilsheimer in seiner Abrechnung für das betreffende Jahr u.a.: 90 Ml. Korn vom Zehnten im Rintzendal, ferner 88 Ml. Korn, 3 Simmer und 2 Kumpf Hufenkorn im Rintzendal. Auch 1454 wird vom Zehnten im Rintzendal gesprochen. Damit scheint erwiesen, daß im Renzetal zum mindesten eine frühere Hofsiedlung war, wozu das dort liegende Ackerland gehörte. Renzental zählt somit zu den totalen Wüstungen des Kreises.

* Weinkauf:

1. Freitrunk beim Abschluß eines Geschäfts,Verkaufes, Vertrages, einer Eheberedung (nasser Weinkauf)

2. Geldleistung anstatt des Freitrunks (trockener Weinkauf)

3. Abschluß eines Geschäftes selbst

* Keller: herrschaftlicher Frucht- und Rentenverwalter, auch Kellermeister genannt

* Malter = 132 l; 1 Simmer = 32 l; 1 Kumpf = 8 l, 1 Gescheid= 2 l

 

NIEDER-BRAUNSHARDT:

Hch. Engel berichtet im Heimatspiegel 1952/3 über diese Wüstung. Er legt sie in die Gemarkung Worfelden, hart an der Klein-Gerauer Grenze, wo der Name einer Feldgewann bis heute darauf hinweist. Die Annahme Engels, daß auf diesem Feld eine Siedlung bestanden habe,erscheint ganz und gar möglich. Denn die Regesten von Katzenelnbogen geben aus älteren Zeiten genügend Anhaltspunkte für das Bestehen einer Siedlung in der Nieder-Braunshardt, so in der Abrechnung des Dornberger Kellers Hans Thieme von 1464 bei den Einnahmen und Ausgaben von Früchten. Es wird Zehntkorn vereinnahmt aus einer Reihe von Orten in der Gegend von Dornberg, auch aus der "Nieder- und Oberbraunshardt". Ferner werden 144 Malter und 1 Simmer Frucht als Lohn für eine Reihe gräflicher Schäfer ausgeworfen, darunter auch der eine zu Nieder- und Oberbraunshardt. Im Jahre 1428 kommen auch 50 Mltr. an Zehntfrüchten aus der "nyderen Brunshart" zur Verbuchung. Damit dürfte dort zumindestens zeitweise ein herrschaftlicher Hof bestanden haben, wovon jedoch heute keine Spur mehr vorhanden ist.

 

Nachstehend zwei zeitgenössische Beschreibungen des Renzentales, in denen es jeweils um dessen Aufteilung an die benachbarten Ortschaften ging.

 

TEILUNG DES RENTZENTAHLS - 1666

Zu wissen, als sich zwischen der Stadt Groß-Gerau und den Dorfschaften Klein Gerau, WORFELTEN, Dornberg, Büttelborn, Bergach und Wallerstetten eine geraume Zeit hero Streit und Irrungen wegen des Renzenthals, jüngst geschehener Messung 960 und 3/4 Morgen, 9 Ruten, 10 Schuh* ohne die daran gelegene Hohe Weide, so vermög angeregter Messung 33 und 3/4 Morgen, 27 Ruten* und 12 Schuh hält, erhoben, weswegen dann der durchlauchtige Fürst und Herr,Herr Ludwig Landgraf zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf zu Catzenellenbogen, Dietz, Ziegehain, Nidda, Schaumburg, Ysenburg und Büdingen etc. Unser gnädiger Herr solchen Streit hinzulegen [beizulegen] und errührte [berührte] Gemeinden zu vereinigen wie auch, damit Seiner Fürstlichen Durchlaucht der dadurch bisher zurückgebliebenen Pfoht [Pacht] wieder in Gang und künftig einbracht werde, uns gnädigste Commission ertheilet, so wir demnach sein sembblichen Huth von uns anhero beschrieben,ein und ander Theil zugehört, Vorschläge gethan und nach langen Ein-und Widerreden die Sach endlich dahingebracht, daß sie sich nachfolgend dergestalt gutwillig verglichen haben.

Erstlich die Stadt Groß-Gerau übernimmt vor sich, ihre Erben und Nachkommen von Dato an die Hälft des ganzen Renzenthals mit dem jährlich darauf haftenden Hubkorn*, nämlich 44 Malter, 1 1/2 Simmer beneben Beede*, soviel darauf Herkommens also und dergestalt, daß sie, ihre Erben und Nachkommen ihnen solche Hälft von ihrem allbereits habenden und anliegenden Stück an ....... ........ bis sie ihre somma [Summe] haben, dermaßen zu ihrer Gemarkung ziehen und aussteinen lassen. Dieselbe sollen sie fortan haben vor sich, ihre Erben und Nachkommen ewiglich und alleinig, doch ausgeschieden, was unser gnädigster Fürst und Herr der Schäfereiweide halben oder sonsten da in berechtigtem Herbringen hat, ihrem besten Vermögen nach ohne alleiniges Menschen Eintrag oder Verhinderung nutzen, niesen und gebrauchen mögen. Und hingegen alle jahr auf Martini [11. November] die darauf stehende Bede bemelt 44 Malter, 1 1/2 Simmer Hubkorn in ......... besagte Sr. Fürstl. Durchlaucht Amtskellerei Rüsselsheim liefern sollen und wollen.

Vor das Andere. Weil die Gem. Dornberg, Büttelborn, Bergach und Wallerstetten sich dahin erklärt, daß sie ihre bisher im Renzenthal gehabten oder praedentierten Stücker, nämlich Dornberg 13 1/3 Morgen, Büttelborn 2 1/4 Morgen, Bergach 3 5/8 Morgen, Wallerstetten 28 3/4 Morgen gegen Erlassung der darauf jährlich haftenden Beede und des Hubkorns gutwillig fahren lassen wollen, so ist von beiden Gemeinden WORFELDEN und Klein Gerau sich dahin erboten und zugesagt, auch angenommen worden, daß sie beide die ander Hälft des Renzenthal, nämlich jedes 1/4 Teil, wie es jedes Teil zum nächsten gelegen, vor sich, ihre Erben und Nachkommen annehmen, aussteinen, in ihre Gemarkung ziehen und dasselbe ebenmäßignach ihrem besten Vermögen alleinig nutzen, nießen und gebrauchen sollen ohne männigliches Eintrag und Hinderung, ausgeschieden was unser gn. Fürst und Herr der Schäferei-Weide ... halber und sonst dies Orts in berechtigtem Herkommen hat. Dagegen: alle Jahre auf Martini die darauf stehende Bede und die ander Hälft des Hubkorns, nämlich beide 44 Malter 1 1/2 Simmer, doch jede Gemeinde absonderlich ihr Teil in die Amtskellerei Rüsselsheim liefern sollen und wollen. Dieweil sich aber die Gemeinde WORFELDEN heftig beschweret, daß ihnen, bei solcher Verteilung die Hohe Weide, darin sie sonsten mit der Stadt Gerau und den Klein Gerauern die Koppelweide gehabt, entginge, und sie ohne dieselbe ihre Pferd nicht wohl zu erhalten wissen, so haben sich die Klein Gerauer dahin erklärt, und ihnen zugesagt, daß sie ihnen dagegen gestatten wollen, das Hochthum mit und beneben ihnen, den Klein Gerauern, zu betreiben und zu beweiden, worauf die Worfelder dann zufrieden und in solche Abteilung auch ihresteils, gleich wie von den andern beiden beschehen gewilligt haben.

Drittens. Unseres gn. Herrn und Fürsten Zehenden belangend, soll eine jegliche Gemeinde denselbigen, soweit er in ihro jetzo zukommendes Anteil fällt, zu ihrer Gemarkung ziehen und Sr. Fürstichen Durchlaucht denselben Zehenden an gehörigen Ort liefern.

Zum vierten. Was einer oder ander Bürger zu Gerau in der Klein Gerauer oder WORFELDER jetzo zukommenden Stück des Renzentals vor eigene Güter oder Wiesen liegen hat und nicht selbst an die daselbst Wohnenden vertauschen oder verhandeln kann oder will, die sollen ihnen zu einem Genuß wie vorhin verbleiben, doch daß er der Weide halber darauf nicht zu suchen haben,und da solche Güter vormals in das ständig e Hubkorn des Renzentales gegeben, sollen sie dasselbige auch forthin liefern. Solches soll an der Summ abgetragen und überweges auf das Teil, welches der Stadt Gerau zukommt, gesetzt ........... und geliefert werden.

Vors Fünfte.Ebenalso soll es auch mit der Kleingerauer und Worfelder ihrem in der Stadt Gerau zukommenden Anteil gelegener Güter und dem darauf stehenden Hubkorn gehalten werden.

Sechstens. Die Trift, welche die Kleingerauer und Worfelder bisher nach der Fränkischen Tränk durch das Renzental gehabt, soll ihnen forthin, wie sie ausgesteinet ist, bleiben behalten. Doch daß sie dieselbe aufrichtig halten, daß dadurch der Stadt Gerau kein Schaden zugefügt und allerseits die Lands orthnung und üblichem Herkommen gemäß gelebt, wie auch ermelter Stadt Gerau dasjenige, so ihr an ihr durch diese Trift an ihrer Hälft abgeht, aus dem übrigen ersetzet werden.

Zum Siebenten.Die bishero deswegen auf ... Messung und sonst ergangene Unkosten belangent sollen dieselben, solang sie billig befunden werden, von den 3 Gemeinden nach Proportion der Stück abgetragen und gut gemacht werden,wodurch also obberührte Gemeinde soviel das Rentzental und die vorhin darin gehabte Koppelweide betrifft, allerdings Vergleich in abgesondert und jede in derselbigen jetzo durch diesen Vergleich zukommenden Stück zu bleiben und keiner dem anderen Teil mit Holz oder Weide oder sonst in einig Werk Eintrag oder Hinderung zu tun gehalten und von beiden soll in maßen sei solches sämtlich also zugesagt und wegen obberührter Gemeinden sowohl der Unter Schultheiß und Bürgermeister in der Stadt Gerau, Philipp Bräßell als auch der Schultheiß zu Klein Gerau Peter Spieß und schultheiß zu WORFELDEN Wendel Gilbert uns in aller ihrer Gegenwart handtreu gegeben haben. In dessen Urkund haben wir diesen Recess selbsthändig unterschrieben und mit unserem respective amt- lichen und gemeindlichen Petschaft getrucket, denselben 5mal ausfertigen lassen. Ein Exemplar zur Fürstl. Rentkammer, eins zur Ambtskeiierei Rüsselsheim liefern und der Stadt Gerau eins, und den Gem. Klein Gerau und WORFELDEN, jedem ein Exemplar zustellen lassen.

So geschehen zu Großen Gerau den 12. Juni 1666.

 

Sieben Jahre später ging es noch einmal um die Teilung des Rentzentals:

 

 

TEILUNG DES RENTZENTAHLS 1673 [Übergang des Worfeldver Antheils an Klein-Gerau]

Kund und zu wissen seye hiermit jedermänniglich undt sonderlich denjenigen,welch hiervon Wissenschaft zu haben nöthig ist,daß, als sich vormahls zwischen der Statt Großen Gerawe und den Dorfschaften Kleinen Gerawe, WORFELDEN, Dornberg, Büttelborn, Bergach und Wallerstädten Streit und Irrungen wegen des Rentzenthals erhoben der durchlauchtigste Fürst und Herr, Herr Ludwig,Landtgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeldt, Graf zu CatzeneInbogen, Diez, Nidda, Ziegenhain, Schaunburg, Ysenburg und Büdingen, unser gnädigster Fürst und Herr solchen Streit beizulegen und berürte Gemeindten zu vereinigen einer gnädigsten Commißion Auftrag ertheilt, Kraft welcher die Statt Großen Gerawe die Helft des ganzen Rentzenthals, Kleinen Gerawe und dan WORFELDEN den andern Vierten Theil haben, undt gegen die darauf allerseits haftenden Beschwerungen nutzen undt gebrauchen sollen, wieder in anno 1666 von den Fürstlichen Herrn Commißaris aufgerichtete Vergleich es mit mehreren bezeuget.

Nachdem aber zu Erhütung allerhand weiter zu besorgenden Mißständen Schultheiß, Bürgermeister, Gericht und der sämbtlichen Gemeindten zu WORFELDEN in Gemeinschaft länger zu stehen nicht beliebig gewesen, alßo haben wir gedachte Schultheiß, Bürgermeister,Gericht undt sämbtliche Gemeindt zu WORFELDEN vor sich, ihre Weiber,Kinder und Nachkömmlinge aus eigenem freyen ungezwungen undt ungetrungenem Willen auch nach reiflicher Berathschlagung wissentlich undt whlbedächtig undt in der bestendigsten Form undt Maaß, alß es am Kräft und beständigsten immer hatte können, sollen oder mögen, geschehen, ohne einiges Entgelt Ihr Ein Viertel Theil Rentzenthals dem Schultheißen, Bürgermeistern und Gericht undt sämbtlicher Gemeindt, Ihren Erben undt Nachkommen zu Kleinen Gerawe dergestalt übergeben,daß gedachte Gemeindt zu Kleinen Gerawe,Ihre Erben undt Nachkommen mit solchem übergebenen Einem Viertel theil des Rentzenthals alß mit Ihrem Eigentumb schalten undt walten, dasselbige nutzen, nießen undt gebrauchen mögen, wie selbiger Theil vorher undt jedesmahl von Ihnen genutzet undt gebrauchet worden, allermasen dann die sämbtliche mehr erwehnte Gemeindt WORFELDEN vor sich, Ihre Erben undt Nachkommen der daran vormahls gehabten Nutzbarkeiten mit Holtz und Weydung, so sie daran gehabt oder haben können, sich hiermit wissent- oder wohlbedächtlich begeben und verziehen [verzichten], auch zu ewigen Tagen nichts mehr daran zu suchen haben wollen.

Dahingegen undt vors andere sollen Schultheiß, Bürgermeister, Gericht undt saämbtliche Gemeindt zu Kleinen Gerawe, Ihre Erben und Nachkommen, die auf einem WORFELDISCHEN gutwillig überlassenen Vierten Theil des Rentzenthal haftenden Beschwerung und jährliche Renten, alß Brodt, Zinß, Hubkorn undt was sonsten mehr zurecht darauf gebracht werden mag, jedesmahl ohne Ihr, der WORFELDER Zuthun abstatten und richtig machen.

So ist auch untereinander dahin verglichen und beliebt worden,daß, dafern Ein oder der ander aus den Gemeindten Eigenthumbs Wießen oder Äcker in dem Hochtumb oder Gaßmußwiesen hätte, solche denen Eigenthumbs Herrn verbleiben, undt in welche Gemeindt daßselbe Stück durch die Theilung fallen sollte, der Eigenthumbsherr auch dahin undt wie vor alters gebräuchlich gewesen, die darauf stehende Beschwerung bezahlen undt entrichten sollte.

 

Volksbank